Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der DESK Elektronik System Komponenten GmbH zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen liegen allen unseren Lieferungen und Leistungen zugrunde. Etwa entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden haben keine Geltung, es sei denn wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Änderungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn diese im beiderseitigen Einvernehmen schriftlich getroffen wurden.
Maßgebend für alle Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Einer fehlerhaften Auftragsbestätigung muss innerhalb einer Frist von 2 Tagen widersprochen werden.
2. Schutzrechte
Alle unseren Angeboten und Lieferungen beiliegenden Unterlagen (Zeichnungen, Bilder, Betriebsanleitungen, technische Beschreibungen etc.) bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht durch Vervielfältigung in jeglicher Form zugänglich gemacht werden.
Bei Auftragsfertigungen nach Kundenvorlagen sind wir nicht verpflichtet, Eigentums- und Verwertungsrechte Dritter zu prüfen.
Von unseren Kunden erhaltene Unterlagen werden wir vertraulich behandeln und diese nicht Dritten zugänglich machen, außer es handelt sich um vertrauenswürdige Zulieferer bei denen eine notwendige Weiterverarbeitung stattfinden kann.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ab Werk in Euro ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Verpackung und der dafür notwendige Arbeitsaufwand wird zu Selbstkosten berechnet. Falls sinnvoll dürfen wir Mehrwegverpackungen verwenden und dafür Pfand berechnen, welches nach für uns kostenfreier Rückgabe erstattet wird.
Zahlungen erwarten wir für uns kostenfrei entsprechend den in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Für Erstaufträge können wir Vorauszahlung verlangen.
Bei verspäteter Zahlung steht es uns frei, Verzugszinsen in angemessener Höhe zu verlangen.
Unser Kunde kann nur unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Beträge gegen unsere Forderungen aufrechnen.
Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug oder wird gegen den Kunden ein Insolvenz-, Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, werden unsere Forderungen unabhängig von der vereinbarten Zahlungsfrist und Zahlungsmodalität sofort fällig.
Wir sind berechtigt Forderungen abzutreten.
4. Lieferung
Die von uns bestätigten Liefertermine werden wir nach Möglichkeit einhalten; sie sind für uns jedoch nicht bindend.
Voraussetzung für eine Einhaltung der Liefertermine ist, dass der Kunde rechtzeitig alle Unterlagen (Pläne, Beschreibungen, Freigaben, Lieferadressen etc.) bereitstellt sowie die Verpflichtungen aus den Zahlungsbedingungen einhält.
Die Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt (Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terror etc.) zurückzuführen ist.
Die Lieferfristen verlängern sich ebenfalls angemessen, wenn die Verzögerung auf Arbeitskämpfe etc. zurückzuführen ist.
Kommen wir als Lieferer in Verzug, kann der Besteller -sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist- eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von 0.5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, die wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
Weitergehende Schadensersatzansprüche unserer Kunden wegen Verzögerung der Lieferung, die über die im vorgenannten Satz bestimmten Beträge hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Für nicht zum vereinbarten Termin abgerufene Lieferungen können wir ein Lagergeld, das nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet wird, erheben.
Sofern sie dem Kunden zuzumuten sind, sind Teillieferungen statthaft.
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5. Sonderanfertigungen
Bei Sonderanfertigungen (dies sind alle Artikel, die nach Vorgaben des Kunden speziell angefertigt werden) behalten wir uns eine Über- bzw. Unterlieferung von 10% der ursprünglichen Bestellmenge vor. Bei geringen Bestellmengen bis 10 Stück kann die Lieferabweichung +-1 Stück betragen.
6. Gefahrenübergang und Entgegennahme
Auch bei frachtfreien Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Lieferung unser Fabrikgelände verlässt. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt, so geht die Gefahr ab der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Grundsätzlich wird jede Lieferung transportversichert; die Kosten geben wir zum Selbstkostenpreis weiter.
Wird vom Kunden keine Transportversicherung gewünscht, bitten wir um schriftliche Mitteilung.
Kosten für die Zurückweisung von Lieferungen oder Teillieferungen gehen zu Lasten des Kunden.
7. Rücklieferungen
Rücklieferungen können nur mit unserer Zustimmung durchgeführt werden. Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein, Frachtkosten gehen zu Lasten des Rücksenders. Die Lieferung muss ein Papier enthalten, aus dem der Grund der Rücksendung sowie der Bezug zu unserer vorangegangenen Lieferung ersichtlich ist.
Werden mit unserem Einverständnis Waren zurückgegeben oder umgetauscht, stellen wir 25% des Warenwertes, mindestens jedoch 20,00 Euro für den uns entstandenen Aufwand in Rechnung.
Beschädigte, bereits in Betrieb genommene Artikel und Sonderanfertigungen sowie modifizierte Teile sind von der Rückgabe oder vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der DESK GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns als Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen und Eingriffen Dritter muss uns unser Kunde sofort benachrichtigen.
Bei Zahlungsverzug unserer Kunden sind wir nach erfolglosem Ablauf einer unserem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung (=Zahlung) zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt.
Unser Kunde ist zur Herausgabe der Waren verpflichtet.
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9. Mängelhaftung
Bei einer Rücklieferung aufgrund von Mängeln der Ware übernehmen wir alle entstehenden Kosten in angemessener Höhe.
Alle Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist -ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer- einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen beträgt 2 Jahre. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
Der Kunde muss unmittelbar nach dem Wareneingang die Ware prüfen und Sachmängel der Ware gegenüber uns unverzüglich schriftlich rügen. Dafür genügt auch ein Mängelbericht entsprechend der Qualitätskontrollvorschriften nach ISO900x.
Bei Transportschäden müssen unsere entsprechenden Anweisungen beachtet werden.
Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu gewähren.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Abs. 10 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder ungeeigneter Betriebsumgebung entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Aufwand gegen Nachweis vom Kunden einzufordern.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendung sich erhöhen weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß §478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns gemäß §478 Abs. 2 BGB gilt der vorhergehende Absatz entsprechend.
Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Art. 11. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. 9 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
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10. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensanspruch unseres Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
11. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Soweit dem Kunden nach diesem Art. 11 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese 2 Jahre nach Ablieferung der Ware.
Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Dieburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit allen mit uns geschlossenen Verträgen gilt deutsches materielles Recht.
13. Verbindlichkeit
Geschlossene Verträge und diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Stand: 15.05.2014
Änderungen:

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