Mindestlohngesetz
Erklärung zum Mindestlohngesetz |
Das Mindestlohngesetz betrifft uns nicht. Auch die Änderungen zum 01.01.2024 und zum 01.01.2025 werden uns nicht betreffen. Alle Mitarbeiter/innen erhalten mehr als die jeweiligen gesetzlichen Mindestlöhne. Besondere Bestätigungen für diesen Sachverhalt stellen wir nicht aus. Bitte nehmen Sie eine Kopie dieses Kapitels zu Ihren Unterlagen. |
Konfliktmineralien (Dodd-Frank Act)
Produkte bezüglich der Verwendung sogenannter Konfliktmineralien zu prüfen - vor dieser Herausforderung stehen Unternehmen, die sich entlang der Lieferkette von US-börsennotierten Unternehmen befinden, sei es als direkter Zulieferer oder als Zwischenlieferant. |
Seit Juli 2010 ist der US-amerikanische Dodd-Frank Act (Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act) rechtsverbindlich. |
Er beinhaltet aber auch Offenlegungs- und Berichtspflichten für US-börsennotierte Unternehmen bezüglich der Verwendung bestimmter Rohstoffe, die aus der Demokratischen Republik (DR) Kongo oder ihren Nachbarstaaten stammen. Daraus kann auch eine Betroffenheit deutscher Unternehmen resultieren, die Zulieferer für US-börsennotierte Unternehmen sind. |
Nach Section 1502 Dodd-Frank Act (Sec. 1502) müssen Unternehmen, die nach dem US-amerikanischen Gesetz über den Handel mit Wertpapieren berichtspflichtig sind, jährlich offenlegen, ob sogenannte „Konfliktmineralien“, die für die Herstellung oder Funktion ihrer Produkte notwendig sind, aus der DR Kongo oder ihren Nachbarstaaten stammen. Unter dem Begriff „ Konfliktmineralien“ versteht der Dodd-Frank Act die Rohstoffe Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, wenn ihre Gewinnung und der Handel mit diesen Rohstoffen zur Finanzierung oder anderweitigen Unterstützung bewaffneter Gruppen in der DR Kongo oder ihren Nachbarstaaten (Angola, Burundi, Republik Kongo, Ruanda, Sambia, Sudan, Tansania, Uganda, Zentralafrikanische Republik) beitragen. |
Ziel dieser Regelung ist die Unterbindung der Finanzierung bewaffneter Gruppen in der DR Kongo durch Rohstoffgewinnung und-handel. Hintergrund hierfür sind anhaltende Konflikte insbesondere in Regionen im Osten der DR Kongo („Great Lakes Region“), die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die dort lebende Bevölkerung und eine prekäre humanitäre Situation zur Folge haben. |
Sec. 1502 Dodd-Frank Act untersagt die Verwendung von Konfliktmineralien nicht, sondern funktioniert nach dem Prinzip „name and shame“. Die Regelung soll faktisch dazu führen, dass Unternehmen mit den von ihnen verwendeten Rohstoffen keine bewaffneten Konflikte finanzieren, um kein Reputationsrisiko einzugehen. |
Die DESK GmbH verwendet in geringen Mengen (max. 0.5 Kg pro Jahr) das Konfliktmaterial Zinn. Wir beziehen dieses Lötzinn von namhaften Elektronik-Distributoren. Quelle für große Teile dieses Textes: Merkblatt von BDI, BGA, DIHK .... vom 05. November 2013 |
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Die Verordnung wurde erlassen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu erhöhen. Darüber hinaus fördert sie Alternativmethoden zur Ermittlung schädlicher Wirkungen von Stoffen, um die Anzahl von Tierversuchen zu verringern. |
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2006R1907:20110306:DE:PDF |
SVHCs (Substances of Very High Concern, dt.: ‚besonders besorgniserregende Stoffe‘) sind chemische Verbindungen (oder Teil einer Gruppe von chemischen Verbindungen), welche unter der REACH-Verordnung mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind. Diese Stoffe können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben. Die Auflistung einer Substanz als SVHC durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist der erste Schritt für die Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die erste Liste von SVHCs wurde am 28. Oktober 2008 publiziert und seither alle sechs Monate Ende Juni und Ende Dezember ergänzt. Für identifizierte SVHCs gelten besondere Informationspflichten innerhalb der Lieferkette. Die jeweils aktuelle Liste besonders besorgniserregender Stoffe kann eingesehen werden unter: |
http://de.wikipedia.org/wiki/SVHC |
Hiermit erklären wir rechtsverbindlich: Unsere Bestätigung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) |
Bild aus unserem Hochsicherheitslabor - K31A9772_labor_2012_03.jpg |
Stoffverbote bei Elektro- und Elektronikgeräten 2011/65/EU (ROHS II)
Sowohl die Zahl der verbotenen Stoffe als auch die Grenzwerte bleiben gleich. Nach wie vor dürfen die folgenden Konzentrationen nicht überschritten werden: | |
Sechswertiges Chrom | 0,1 % |
Blei | 0,1 % |
Flammschutzmittel (Bromverbindungen) | 0,1 % |
Halogenverbindungen (Kabel) | Kein Grenzwert |
Die EU-Kommission muss allerdings bis 2014 und danach regelmäßig prüfen, ob es bei dieser Stoffauswahl bleibt. |
Die Ausnahmen aus der ROHS-I Richtlinie werden aufgehoben. Damit gilt die Richtlinie ROHS-II zukünftig ab: 22. Juli 2014 für Überwachungs- und Kontrollinstrumente 22. Juli 2017 für Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie 22. Juli 2019 für sonstige Elektro- und Elektronikgeräte |
Von ROHS ausgenommen sind weiterhin unter Anderem: Militärische und sicherheitsrelevante Geräte Geräte ausschließlich für Forschung und Entwicklung |
Erweitert wurde die ROHS-II auf die bisher nicht erfassten Kabel: Die Verkabelungen innerhalb eines Gerätes oder fest eingebaute Kabel müssen die Anforderungen zu dem Zeitpunkt erfüllen, der für das Geräte selbst gilt. Dies gilt auch für alle Verbindungskabel außerhalb eines Gerätes. |
Konsequenzen für die DESK Elektronik System Komponenten: |
Wir bieten ab Juli 2014 Gelbchromatierungen nicht mehr an Vorhandene Kabelbestände werden abverkauft Neues Kabel- und Verdrahtungsmaterial wird nur noch ROHS-II konform eingekauft |
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:174:0088:0110:DE:PDF Unsere Bestätigung: 2011/65/EU (ROHS II) |
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG); EU Richtlinie 2002/96/EG (WEEE)
Definition unserer betroffenen Produkte |
Nach Abschnitt 1 §2 Abs. 1 des ElektroG sind aus unserer Produktion betroffen: Die Geräte ISDN-Einbaurahmen aus der Sparte 3 (Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik) des Gesetzes. Alle von uns gefertigten Geräte aus dem Bereich NIM/CAMAC, soweit sie mindestens eine Leiterplatte enthalten, aus der Sparte 9 des Gesetzes (Überwachungs- und Kontrollinstrumente). |
Inverkehrbringen unserer Produkte |
Entsprechend Abschnitt 2 §4 des Gesetzes konstruieren wir unsere Geräte so, dass eine leichte Demontage und Trennbarkeit der einzelnen Materialien gewährleistet ist. Ein modularer Aufbau unserer Geräte trägt wesentlich zur Vereinfachung von Wiederverwertung bzw. Entsorgung bei. |
Die Stoffverbote entsprechend Abschnitt 2 §5 berücksichtigen wir. |
Wir haben uns entsprechend Abschnitt 2 §6 als Hersteller beim Elektro-Altgeräte-Register registrieren lassen und die notwendigen Angaben gemacht. |
Da unsere Geräte nicht in privaten Haushalten genutzt werden, ist die Stellung einer Garantie nicht notwendig. |
Die Kennzeichnung unserer Geräte erfolgt in Übereinstimmung mit Abschnitt 2 §7 des ElektroG. |
Geräterücknahme |
An einer öffentlichen Sammlung unserer Altgeräte beteiligen wir uns nicht, da die von uns verkauften Geräte nicht in privaten Haushalten verwendet werden. Wir nehmen alle von uns produzierten Geräte zur Wiederverwertung oder Entsorgung zurück: |
Entsprechend Abschnitt 3 §10 Abs. 2 kümmern wir uns um die Abholung entsprechender Geräte innerhalb der EU, sofern das Lieferdatum 13.08.2005 oder später ist. Der Kunde trägt die Verantwortung für eine dem Zweck entsprechende Verpackung. Vor dem 13.08.2005 gelieferte Geräte nehmen wir ebenfalls zurück, wenn die Rücksendung für uns kostenfrei erfolgt. Entsprechend Abschnitt 3 §11 und §12 ElektroG prüfen wir, ob eine (teilweise) Wiederverwertung erfolgen kann oder ob das Gerät oder Einzelteile daraus entsorgt werden müssen. |
Im Falle der Entsorgung trennen wir die Komponenten und übergeben nicht recycelbare Bestandteile (in der Regel werden dies die Leiterplatten sein) an zertifizierte Entsorgungsunternehmen. |
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Teile zurückgeben möchten. |
WEEE Registriernummer der DESK Elektronik System Komponenten GmbH: |
WEEE-Reg.Nr.: DE 89675676 |
Kategorie: 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente |
Kategorie: 5 Informations- und Telekommunikationsinstrumente |
Geräteart: Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie sonstige professionelle Geräte der Informationstechnik für ausschließlich gewerbliche Nutzung. |
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:037:0024:0038:de:PDF |
EU Richtlinie 2002/95/EG (ROHS I)
Schadstoffgehalt von Elektronischen Geräten Ab 01.07.2006 dürfen die in der oben genannten Richtlinie erwähnten Schadstoffe bei neu in den Verkehr gebrachten Elektronikgeräten nicht mehr enthalten sein. | |
Damit sind wir verpflichtet, bei unseren Produkten die Schadstofffreiheit zu gewährleisten. In unserer Fertigung sind folgende Stoffe und die damit hergestellten Komponenten betroffen: | |
Sechswertiges Chrom | Frontplatten, Mechanikteile mit partieller Leitfähigkeit |
Blei | Leiterplatten, Lötverbindungen |
Flammschutzmittel (Bromverbindungen) | Leiterplatten; Teile aus FR4 und anderen Kunststoffen |
Halogenverbindungen mit / ohne Flammschutzmittel | Kabel, Verdrahtungsmaterial |
Chrom-VI tritt auf bei gelb chromatierten Frontplatten und Montageteilen. Wir liefern gelbe Chromatierungen nur noch auf ausdrücklichen Kundenwunsch. Ab 01.01.2006 liefern wir als Standard naturfarbig chromatierte Teile. Ab Juli 2014 liefern wir keine Teile mehr mit Gelbchromatierung (ROHS II). |
Vorhandene und bereits bestückte Leiterplatten mit Zinn-Blei-Loten werden abverkauft bis zum zulässigen Termin. Die Umstellung in unserer Produktion auf bleifreie Lötverfahren hat bereits begonnen; vorhandene Bestände werden wir jedoch aufbrauchen. Ab 01.01.2005 sind allen Zulieferern bleifrei gelötete Leiterplatten vorgeschrieben (Stand 2005). |
Vorhandene und bereits bestückte Leiterplatten, welche wahrscheinlich aus Brandschutzgründen Bromverbindungen enthalten werden abverkauft bis zum zulässigen Termin (Stand 2005). Ab 01.01.2005 sind allen Zulieferern brom- und bleifreie Leiterplatten mit der bisher gewohnten Qualität vorgeschrieben. |
Ab 2005 bestellen wir für unsere Verdrahtungsarbeiten halogenfreie Kabel und Leitungen. Die ist eine freiwillige Leistung der DESK Elektronik System Komponenten. |
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:037:0019:0023:de:PDF |